Eindringverfahren nach EN 571-1 (DIN EN ISO 3452)

Allgemeines zur Eindringprüfung

Nach dem Eindringverfahren können bei Eisen- und Nichteisenmetallen, Kunststoffen, keramischen Werkstoffen, Glas usw. Oberflächenfehler schnell und ohne Aufwand an den Geräten und Maschinen nachgewiesen werden. Voraussetzung für dieses Prüfverfahren ist, dass die Fehler zur Oberfläche hin offen sind. Anwendung findet dieses Verfahren bei der Prüfung von Schweißnähten, Gussstücken, im Schiffbau, Flugzeugbau, Apparate- und Behälterbau usw. Das Charakteristische an der Eindringmethode ist, dass hierbei die Fehler wie Risse, Poren usw. auch an nicht magnetisierbaren Werkstoffen nachgewiesen und sichtbar gemacht werden können.

Verfahrensablauf


1. Arbeitsgang
Vorgereinigter Oberflächenriss

2. Arbeitsgang
Oberflächenriss mit Penetrant benetzen

3. Arbeitsgang
Entfernung des überschüssigen Penetrants

4. Arbeitsgang
Oberflächenriss nach der Entwicklung

Eindringpruefung


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