Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Für alle eingehenden Aufträge sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.
  2. Sind unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen dem Besteller bereits bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

 

II. Zustandekommen des Vertrages

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen dienen nur der Orientierung des Bestellers, sind in keinem Fall als Beschaffenheitsvereinbarung oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bzgl. der beschriebenen Ware bzw. Leistung anzusehen und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
  2. Bestellungen werden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen. Im Übrigen gelten Bestellungen als angenommen, wenn wir entweder die Bestellung ausgeführt oder innerhalb von 10 Tagen nach ihrem Zugang keine Ablehnung erklärt haben.

 

III. Preise

  1. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“ und einschließlich Normalverpackung. Zusätzliche Ausgaben, etwa für den Abschluss von Versicherungen gehen zu Lasten des Bestellers.

 

IV. Auskünfte und Beratung

Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

 

V. Lieferung

  1. Wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk oder Auslieferungslager.
  2. Die Gefahr geht mit dem Verlassen der Ware des Werkes auf den Besteller über. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt, eventuelle Wünsche des Bestellers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Dadurch entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  3. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
  4. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und ähnliche Umstände berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Zeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit.

 

VI. Grundwasserschutz

Mit der Inbesitznahme der Ware geht alle Verantwortung und Verpflichtung aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen auf den Besteller über. Dieser ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Eingang und vor Verarbeitung bzw. Veräußerung auf Richtigbefund zu prüfen.

 

VII. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei gewährtem Skonto, sind die Fristen einzuhalten. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind. Andere Zahlungsarten nach Vereinbarung.
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen sowie den Ersatz etwaiger sonst entstandener Kosten zu verlangen.
  3. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen bestrittenen oder nicht rechtskräftiger festgestellter Gegenansprüche sind ausgeschlossen.

 

VIII. Untersuchungs- und Rügepflichten, Gewährleistung

  1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und die vorhandenen Mängel uns gegenüber innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Nach begonnener Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware ist jede Rüge ausgeschlossen.
  2. Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50 % des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
  3. Wird trotz Ausbesserung oder Neulieferung der Mangel nicht behoben und ist die gelieferte Ware wegen des Mangels zu dem bestimmungsgemäßen Zweck ungeeignet, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche wegen Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Ansprüche aus Schäden, die aus unsachgemäßer Lagerung oder Anwendung resultieren, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Nachweispflicht obliegt dem Besteller.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer aus Geschäftsbeziehungen resultierenden Forderungen unser Eigentum.

 

X. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist Wetter.
  2. Auf die Vertragsbeziehungen mit unseren Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.